Rürup-Rente
Rürup für Ihre Altersvorsorge
Eine lohnende Alternative für alle, die nicht in den Genuss der Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung kommen, also insbesondere Selbständige oder Freiberufler, sowie besser verdienende Angestellte, ist die Basisrente - besser bekannt
als Rürup-Rente - ein weiteres Standbein der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Ebenfalls stark begünstigt sind beispielsweise ältere Personen, die in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen und die zudem noch einen hohen persönlichen Steuersatz haben.
Bei Ihnen kann diese Form der Förderung durch den hohen Sonderausgabenabzug durchaus als Steuersparmodell bezeichnet werden.
Aber auch Riester-Sparer können die Rürup-Rente als zusätzlichen staatlich geförderten Baustein ihrer eigenen Altersversorgung nutzen.
Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente für Vorsorgesparer keine Zulagen, dafür aber jährlich ansteigende steuerliche Freibetrage für Zahlungen, die in einen Rürup-Vertrag einbezahlt werden.
Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag können als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden. Für das Jahr 2008 sind beispielsweise 66 % der Beiträge ansetzbar. Dieser Satz erhöht sich jährlich um 2 %, sodaß bis 2025 die Beiträge voll abgesetzt werden können. Allerdings sind die Einzahlungen auf jährlich 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete begrenzt.
Zahlungen sind sehr flexibel möglich und können entweder regelmässig oder auch als Einmalzahlungen erbracht werden. Die Höhe kann jedes Jahr variiert und so ganz genau an die persönlichen Verhältnisse angepasst werden.
Mit der Rürup-Rente wird kein Vermögen, sondern eine Rente aufgebaut. Neben der Steuerersparnis hat dies den großen Vorteil, dass das Sparkapital im Falle einer Insolvenz
vor dem Zugriff des Staates und auch anderer Gläubiger geschützt ist.
Außerdem ist die Rürup-Rente Hartz-IV-sicher.
Daneben gelten aber auch einige Einschränkungen:
- Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag sind nicht beleihbar, können also beispielsweise nicht als Sicherheit für einen Kredit eingesetzt werden.
- Auch können die Ansprüche nicht auf eine andere Person übertragen oder vererbt werden.
- Die Verfügung ist erst nach der vereinbarten Laufzeit, frühestens nach dem 60. Lebensjahr und ausschliesslich als lebenslange Rentenzahlung möglich.
- Nach dem Tod des Sparers verfällt das eingezahlte Kapital.
Je nach Vertragsart und Anbieter kann aber eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart
werden, die allerdings den eigenen Rentenanspruch schmälert.
Ein Rürup-Vertrag kann als normale private Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder auch als
Fondssparplan
abgeschlossen werden.
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