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  Riester-Rente

Die besten Riester-Verträge für Ihre Altersvorsorge

Riester-Rente mit Renditekick - Fondssparen mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag

Zum wahren Renner für die Altersvorsorge hat sich die nach Ex-Arbeitsminister Walter Riester benannte "Riester-Rente" entwickelt. Standen die meisten Bundesbürger dieser staatlichen Förderrente bei der Einführung 2002 eher ablehnend gegenüber, hat sie sich zwischenzeitlich zum Verkaufsschlager entwickelt und die Zahl der abgeschlossenen Verträge hat die
10-Millionen-Marke bereits deutlich überschritten.
Die meisten Menschen haben nämlich begriffen, dass die gesetzliche Rente alleine nicht ausreicht, um ein einigermaßen auskömmliches Leben im Ruhestand genießen zu können. Private Vorsorge tut dringend Not! Und da passt es nur zu gut, dass die anfänglich etwas sperrigen Voraussetzungen etwas gelockert wurden und beispielsweise mit dem Dauerzulagenantrag die lästige jährliche Schreiberei entfällt.
In 2008 wurde die Förderung durch den Wohn-Riester ergänzt, was diese Art der staatlich geförderten Altersvorsorge noch interessanter macht.

Lohnen tut sich das Riestern für alle, die unmittelbar zum berechtigten Personenkreis gehören.
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende (während der gesetzlichen Erziehungszeit von 36 Monaten je Kind)
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger
- Seit 2008 auch Personen, die vollständig erwerbsgemindert oder dienstunfähig sind.

Mittelbar berechtigt sind die Ehepartner des genannten Personenkreises.
So kann auch zum Beispiel für die Hausfrau mit sehr geringem Aufwand eine eigene Altersversorgung aufgebaut werden.

Der Staat fördert diese Art der Altersvorsorge bereits seit 2002 in gestaffelter Höhe durch Zulagen und Steuervorteile. Wer von der vollen Zulage profitieren will, muss seit 2008 pro Jahr mindestens 4 % seines Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro) in einen Riester-Vertrag einzahlen. In diesen Betrag sind die Zulagen allerdings schon eingerechnet, was bedeutet, dass der selbst aufzubringende Eigenanteil deutlich niedriger ausfällt.
Wird weniger als 4 % des Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag einbezahlt, wird auch die Zulage entsprechend gekürzt.

Die Grundzulage für jeden Riester-Sparer beträgt ab 2008 pro Jahr 154 Euro.
Dazu kommen noch 185 Euro pro Kind und Jahr. Und für Kinder, die ab 2008 geboren wurden gibts jährlich sogar 300 Euro.
Eine Familie mit zwei Kindern (nach dem 31.12.2007 geboren) hat also Anspruch auf Zulagen von insgesamt 908 Euro pro Jahr!
Durch eine Neuregelung Mitte 2008 können unmittelbar förderberechtigte junge Leute, die am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde,
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen einmaligen Bonus von 200 Euro zu ihrer staatlichen Zulage dazubekommen.

Besserverdienende haben unter Umständen sogar noch größere Vorteile.
Werden die in einen Riester-Vertrag geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung eingetragen, prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis größer wäre, als die erhaltenen Zulagen. Ist dies der Fall, wird die persönliche Steuerlast um die Differenz gemindert. Somit kann man neben der Zulage auch noch von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Die Höhe der zu erwartenden Zulagen, der Steuervorteile und der dafür erforderlichen eigenen Einzahlungen kann man sich ganz einfach selbst über den Zulagenrechner auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung berechnen.

Zu den Vorteilen einer Riester-Rente siehe hier.

Nun stellt sich die Frage, wie man seine Altersvorsorge mit Riestern gestaltet.
Dies ist vor allem von den persönlichen Zielen, der Renditeerwartung, der Risikoneigung und dem Alter des Sparers abhängig.

- Sehr konservative Sparer, die zusätzlich nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand haben,     sollten auf einen riesterfähigen Banksparvertrag zurückgreifen.

- Für längere Laufzeiten eignen sich klassische oder fondsgebundene
  Rentenversicherungen
(hier können Sie einen kostenlosen Vergleich anfordern).

- Wer die nötige Risikobereitschaft mitbringt und auf eine höhere Rendite setzt, greift zu einem   Fondssparplan. Auch innerhalb einer betrieblichen Altersversorgung ist Riestern möglich,
  wird aber von vielen Experten nicht empfohlen, unter anderem, weil aus einer betrieblichen
  Altersvorsorge bezogene Leistungen generell sozialabgabenpflichtig sind und auf
  Riester-Renten im Alter Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen.
  Bei privat angesparten Riester-Renten ist das nicht der Fall.

- Durch das Eigenheimrentengesetz können seit 2008 auch Tilgungsleistungen zur
  Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum, sowie Sparbeiträge für die
  Eigenkapitalbildung im Zusammenhang mit der Finanzierung von selbstgenutztem
  Wohneigentum riestergefördert werden. Unter die Förderung fallen also auch Einzahlungen
  in einen Bausparvertrag, auch neben der bisher schon vorhandenen staatlichen Förderung,
  wenn der Bausparvertrag dann im obigen Sinne verwendet wird.
  Zur wohnwirtschaftlichen Verwendung zählt auch der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer
  Wohnungsbaugenossenschaft, wenn dies dem Ziel dient, eine Genossenschaftswohnung
  selbst nutzen.
  Aber auch eigentumsähnliche Dauerwohnrechte können mit Riester gefördert werden,
  beispielsweise wenn man vor hat, sich in ein Senioren- oder Pflegeheim einzukaufen.

Mehrere Dinge sind den vorstehend genannten Verträgen gemeinsam:

- die Auszahlung darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnen
- die Auszahlung muss als lebenslange Rente geleistet werden (Ausnahme Wohn-Riester)
- zum ersten Auszahlungstermin muss die Summe der eingezahlten Eigenbeiträge und der       Zulagen garantiert sein
- zum ersten Auszahlungstermin darf eine Einmalzahlung von bis zu 30 % des angesparten       Kapitals entnommen werden (Sonderregelung Wohn-Riester - siehe nächster Absatz).
- die Erträge unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Der Einsatz der Mittel zur Finanzierung des Wohneigentums kann auf mehrere Arten erfolgen.

- Entweder man entnimmt das volle Sparkapital oder einen Teilbetrag aus einem bestehenden
  Riestervertrag und setzt diesen Betrag direkt zur Finanzierung ein (bei Entnahmen in den
  Jahren 2008 und 2009 muss der Entnahmebetrag jedoch bei mindestens 10.000 Euro liegen.
  In späteren Jahren enfällt diese Beschränkung).
- Die laufenden Beiträge und die Zulagen werden in einen Bausparvertrag einbezahlt, der
  der Eigenkapitalbildung für die Finanzierung von gefördertem Wohneigentum dient.
- Die laufenden Beiträge und die Zulagen werden direkt zur Rückzahlung
  eines Darlehens eingesetzt, das im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb von
  selbstgenutztem Wohneigentum aufgenommen wurde.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase, also bei Rentenbeginn, kann die angesparte Summe
  auf einen Schlag entnommen und zur teilweisen oder vollständigen Entschuldung eines
  Immobiliendarlehens für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet werden.

  Waren die Kreditinstitute mit dem Angebot von reinen Riester-Darlehen anfangs
  noch sehr zurückhaltend, haben zwischenzeitlich etliche Institute solche Darlehen
  in ihrem Programm.

  Auch gestaltet sich die Regelung des Wohn-Riester speziell bei Ehepaaren etwas sperrig.
  Da die beiden Partner jeweils einen selbständigen Förderanspruch haben, müssen sie auch
  getrennte Darlehensverträge abschliessen.
  Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Tatsache, dass Riester-Darlehen bis
  spätestens zum 68. Lebensjahr getilgt sein müssen.

 

 
Unterschiedlich gestaltet sich die Besteuerung der später gezahlten Rente.

Da die Rentenzahlung beim Riester-Vertrag der so genannten nachgelagerten Besteuerung unterliegt, ist die komplette Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Im Gegensatz dazu ist die gesetzliche Rente nur mit einem bestimmten Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Dieser Anteil wurde 2005 mit 50 % angesetzt und steigt seither für jeden
neuen Rentnerjahrgang kontinuierlich bis zum Jahr 2040 an. Ab diesem Zeitpunkt müssen Neurentner ihre Rente voll versteuern.
Bei allen anderen lebenslangen Leibrenten, die nach § 22 EStG zu den sonstigen Einkünften zählen, greift die vergleichsweise günstige Ertragsanteilbesteuerung, bei der sich die Höhe der Besteuerung nach dem Alter richtet, in dem der Versicherte die Rente erstmals bezieht.

Die Rentenzahlungen aus einem Riestervertrag beginnen normalerweise zu Beginn des Rentenalters, das abhängig vom Geburtsjahr zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr liegt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, die Zahlung schon ab dem 60. Lebensjahr zu beantragen, frühestens aber ab Bezug der gesetzlichen Rente.
Natürlich wirkt sich auch bei der Riester-Rente ein früherer Rentenbeginn negativ auf die Rentenhöhe aus.

Riester-Sparraten, die im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes für eine Finanzierung eingesetzt wurden, können naturgemäß nicht verrentet werden. Trotzdem unterliegen
auch sie der nachgelagerten Besteuerung in der Form, als sie auf einem "Wohnförderkonto" erfasst und mit 2 % jährlich verzinst werden. Auf die so ermittelte Summe bezahlt der Förderberechtigte nach Eintritt in den Ruhestand Steuern, wobei eine Wahlmöglichkeit besteht, die Steuerschuld mit einem Nachlass von 30 % in einer Summe zu entrichten, oder ohne Abzug jährlich in einem Zeitraum bis zu 25 Jahren.

Entfällt bei einer riestergeförderten Immobilie später die Eigennutzung durch Verkauf oder Vermietung, muss der zum entsprechenden Zeitpunkt bestehende Stand des Wohnförderkontos vorzeitig versteuert werden, es sei denn, der Förderberechtigte legt sich innerhalb von 4 Jahren ein neues Eigenheim zu, oder er zahlt die geförderten Beträge innerhalb eines Jahres in einen Riester-Sparvertrag ein.

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