Bausparen
Wohneigentum bilden oder Vorsorgen mit Bausparen
Die wahrscheinlich beste und sicherste Art der finanziellen Vorsorge ist die Bildung von Wohneigentum. Unabhängig von den Wirren der Finanzmärkte bilden die eigenen vier Wände ein stabiles Fundament für die eigene finanzielle Unabhängigkeit und können damit durchaus als eine der tragenden Säulen der Altersvorsorge angesehen werden.
Zur Verwirklichung der Wohnwünsche ist ein solides Eigenkapital die Grundvoraussetzung.
Als Grundstein zur Bildung dieses Eigenkapitals ist der Bausparvertrag das geeignete Instrument.
Der Bausparvertrag wird über eine frei wählbare Vertragssumme (mind. 10.000 Euro) abgeschlossen, die sich nach der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit richtet.
In aller Regel wird die Hälfte dieser Bausparsumme vom Bausparer angespart.
Das angesparte Guthaben wird je nach Tarif unterschiedlich von der Bausparkasse verzinst.
Die andere Hälfte der Bausparsumme erhält der Bausparer nach Zuteilung seines Vertrages als zinsgünstiges Darlehen, wobei die Darlehenszinsen bis zur vollständigen Rückzahlung garantiert sind, was dem Darlehensnehmer auch eine gleichbleibende Rückzahlungsrate garantiert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ist der Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung.
Unter die wohnwirtschaftliche Verwendung fallen:
- Bau oder Kauf einer Immobilie
- Modernisierung einer Immobilie
- Modernisierung einer Mietwohnung
- Erwerb eines Baugrundstückes oder eines Erbbaurechtes zur Errichtung einer Immobilie
- Erwerb von Wohneigentum in Senioreneinrichtungen
- Erwerb eines Grundstückes, auf dem der Bausparer als Erbbauberechtigter bereits eine
Immobilie errichtet hat
- Umschuldung oder Ablösung von Darlehen, die für einen der vorgenannten Zwecke
aufgenommen wurden
Bausparen wird durch die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und den Wohn-Riester staatlich gefördert.
Für die Förderung mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage gilt für bis zum 31.12.2008 abgeschlossene Verträge, dass der Vertrag eine Laufzeit von mindestens
7 Jahren hat. Nach Ablauf dieser Frist kann über das angesparte Guthaben ohne Einschränkung verfügt werden. Wird diese Mindestlaufzeit nicht eingehalten, ist ein Nachweis über eine wohnwirtschaftliche Verwendung erforderlich, ansonsten entfällt die Förderung.
Für ab dem 01. Januar 2009 abgeschlossene Bausparverträge ist für eine Prämienbegünstigung eine wohnwirtschaftliche Verwendung zwingend vorgeschrieben.
Eine Ausnahme von dieser Zweckbindung bei der Wohnungbauprämie gibt es lediglich für junge Leute unter 25 Jahren. Für sie bleibt es mit gewissen Einschränkungen weiterhin bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit des Guthabens nach Ablauf der siebenjährigen Bindefrist.
Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist das zu versteuernde Jahreseinkommen, das bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro
nicht übersteigen darf.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält der Bausparer auf Antrag für eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag bis zu 512 Euro (verh. 1.024 Euro) eine Wohnungbauprämie von 8,8 %.
Ähnlich verhält es sich mit der Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage, wobei es hier allerdings für die unterschiedlichen Anlageformen auch verschiedene Einkommensgrenzen gibt. Diese liegen bei bei 17.900 Euro (Verh. 35.800 Euro) im Jahr bei Einzahlungen in einen Bausparvertrag und bei 20.000 Euro (Verh. 40.000 Euro) bei Einzahlung in einen Aktienfonds.
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Die Einzahlungen müssen vom Arbeitgeber des Bausparers oder dessen Ehegatten in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf einen Bausparvertrag oder in einen Aktienfonds überwiesen werden, wobei in vielen Fällen der Arbeitgeber die für solche Verträge vorgesehene monatliche Zahlung von bis zu 40 Euro (480 Euro pro Jahr) entweder ganz oder zumindest teilweise übernimmt.
VL-Bausparer erhalten für Einzahlungen bis zu 470 Euro pro Arbeitnehmer eine Sparzulage von 9 %, also bis zu 42 Euro (Verh. 84 Euro) pro Jahr.
Rückwirkend zum 01. Januar 2008 wurde mit dem Eigenheimrentengesetz beschlossen,
auch selbstgenutztes Wohneigentum in die Riester-Förderung mit einzubeziehen.
Neben der direkten Einzahlung der Eigenleistungen und Zulagen in einen Darlehensvertrag, können mit dem Wohn-Riester die Zahlungen auch in einen Bausparvertrag geleistet werden, wenn die Bausparsumme bei Fälligkeit für eigengenutzte wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.