Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ab 2009

Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009

Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen

Nein. Neben dem Sparer-Freibetrag von 801 € können keine weiteren Werbungskosten wie Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren, Fahrten zum Anlageberater oder zur Hauptversammlung einer AG steuermindernd berücksichtigt werden.
Abzugsfähig bleiben nur in direktem Zusammenhang mit Veräußerungs- oder Termingeschäften anfallenden Aufwendungen, zum Beispiel Provisionszahlungen

Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

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