Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ab 2009 bei den Veräußerungsgewinnen

Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009

Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne

Das Ergebnis eines Veräußerungsgeschäftes wird ermittelt, indem man den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung, sowie den Anschaffungskosten ermittelt. Der Betrag kann sowohl positiv als auch negativ sein.
Als Kosten können nur Aufwendungen abgezogen werden, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschft stehen (z.B. Provisionen).

Entsteht aus einem Veräußerungsgeschäft ein Gewinn, so unterliegt dieser seit dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer.
Entsteht aus einem Veräußerungsgeschäft ein Verlust, kann dieser in bestimmten Fällen mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (siehe Regeln für Verlustverrechnung).

Bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinnes gilt für Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, aus Vertrauensschutzgründen das alte Steuerrecht weiter. Wer also Aktien oder verzinsliche Wertpapiere vor dem 01.01.2009 gekauft und länger als 12 Monate im Depot liegen hatte, kann eventuell anfallende Kursgewinne auch in Zukunft zeitlich unbegrenzt steuerfrei vereinnahmen.

Eine Ausnahme gibt es nur für bestimmte Zertifikate, für die der 14.03.2007 als früherer Stichtag festgelegt wurde (siehe Zertifikate).

Eine weitere Sonderregelung gilt für Spezialfondsanteile und für Anteile an bestimmten anderen Investmentvermögen, die spezielle Anlegerkreise ansprechen (Voraussetzung ist besondere Sachkunde oder ein Mindestanteilwert von 100.000 €).
Diese sind bei einem Verkauf seit dem 01.01.2009 nur dann abgeltungssteuerfrei, wenn sie vor dem 10.11.2007 angeschafft wurden.

Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

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