Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Spekulationsfrist
Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009
Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Nein. Nach Einführung der Abgeltungssteuer müssen alle Wertpapierkursgewinne zeitlich unbegrenzt, das heißt auch außerhalb der bis Ende 2008 geltenden Spekulationsfrist
von einem Jahr, versteuert werden.
Ausnahmen gibt es nur für Altbestände, also Wertpapiere, die bereits vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Hier können Kursgewinne nach eine Haltedauer der Wertpapiere von mehr als 1 Jahr steuerfrei vereinnahmt werden.
Ebenfalls ersatzlos gestrichen wurde die Freigrenze für Spekulationsgewinne von 512 Euro
pro Jahr und Person.
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