Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Sparer-Freibetrag

Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009

Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin

Ja, nur unter anderem Namen. Der frühere Sparerfreibetrag von 750 € und die Werbungskostenpauschale von 51 € wurden zum heutigen Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst.
Abgeltungssteuer fällt nur an, wenn der Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 801 €
pro Person und Jahr überschritten wird.

Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

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