Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Kirchensteuer

Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009

Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben

Kirchensteuerpflichtige hatten vorübergehend ein Wahlrecht:
Sie konnten die Kirchensteuer entweder im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zahlen, indem sie den Gesamtbetrag der bereits einbehaltenen Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angaben. Dieser Betrag wurde ihnen auf Wunsch von den Kreditinstituten für diesen Zweck bescheinigt.
Alternativ konnte die Kirchensteuer auch vom Kreditinstitut direkt als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer abgezogen werden, wenn dies vom Kirchensteuerpflichtigen gewünscht war und der Anleger dies unter Angabe seiner Konfession und des jeweiligen Kirchensteuersatzes vorher beantragt hatte.
Seit 2011 ist diese Wahlmöglichkeit entfallen, da beim Bundeszentralamt für Finanzen eine Datenbank aufgebaut wurde, mittels der ein anonymisierter Kirchensteuerabzug bei Kapitalerträgen gewährleistet sein soll.

Für im Ausland erzielte Kapitalerträge kommt die Erhebung der Kirchensteuer nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung in Frage.

Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

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