Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Immobilienfonds

Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009

Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds

Bei offenen Immobilienfonds fällt für den steuerpflichtigen Teil der Ausschüttungen,
die der Anleger bis Ende 2008 noch mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern musste,
seit 2009 nur noch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an.
Gewinne, die Fonds aus der Veräußerung von Immobilien außerhalb der 10-Jahresfrist erzielen, bleiben beim Anleger steuerfrei.
Für die Versteuerung von Gewinnen bei Anteilsverkäufen ab 2009 ist das Kaufdatum entscheidend.
Für Anteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, bleiben Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.
Für nach dem Stichtag erworbene Anteile fällt die Abgeltungssteuer an.

Eine Besonderheit betrifft Mieterträge aus inländischen Immobilien.
Bei Zufluss seit 2009 fallen sie auf jeden Fall unter die Abgeltungssteuer - egal ob sie ausgeschüttet oder thesauriert werden.

Bei geschlossenen Immobilienfonds, die im EU-Ausland anlegen, profitieren Anleger davon, dass Erträge auch im Ausland besteuert werden (meist niedriger als in Deutschland) und in Deutschland der Progressionsvorbehalt entfällt.
Verkäufe ausländischer Immobilien werden in Deutschland künftig nicht mehr besteuert.

Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

zur Startseite Abgeltungssteuer

Menu