Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Freistellungsauftrag

Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009

Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen

Die bei Kreditinstituten registrierten Freistellungsaufträge sind auch nach dem 31.12.2008 weiterhin gültig.
Nach Einführung der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge - und seit der Neuregelung auch Kursgewinne - bis zum Sparer-Pauschbetrag von 801 € pro Person jährlich von der Einkommensteuer befreit, sofern ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe erteilt wurde. In diesem Zusammenhang entfällt allerdings der bis 31.12.2008 geltende Freibetrag für Kursgewinne.
Ein Freistellungsauftrag muss der Bank also auf jeden Fall vorliegen, damit sie Erträge innerhalb des Pauschbetrages steuerfrei gutschreiben kann.

Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten

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