Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Investmentfonds
Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009
Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Investmentfonds
Nicht ganz unkomliziert sind die Steuerregelungen für Investmentfonds.
Wichtig ist zunächst die Stichtagsregelung, die zwischen "Altfällen" (Anschaffung bis zum 31.12.2008) und seit dem 01.01.2009 angeschafften Fondsanteilen unterscheidet.
Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche (z.B. thesaurierte) Erträge zählen wie schon vorher zu den Erträgen aus Investmentfonds und unterliegen daher seit 2009 der Abgeltungssteuer.
Geändert hat sich allerdings der Umfang der ausgeschütteten Erträge.
Am 01.01.2009 entfiel das so genannte "Fondsprivileg", nach dem ausgeschüttete Erträge aus Veräußerungsgewinnen auf Fondsebene innerhalb des Spekulationsfrist, steuerfrei sind.
Das bedeutet, dass aus ausgeschütteten Veräußerungsgewinnen von nach dem 31.12.2008 angeschafften Wertpapieren die Abgeltungssteuer abzuziehen ist.
Ausgeschüttete Veräußerungsgewinne von vor dem 01.01.2009 angeschafften Wertpapieren können steuerfrei ausgeschüttet werden, wenn sie vom Fonds gesondert veröffentlicht werden.
Werden solche Veräußerungsgewinne allerdings nicht ausgeschüttet, sondern thesauriert, sind sie auf Ebene des Anlegers weiterhin nicht steuerpflichtig und unterliegen damit auch nicht der Abgeltungssteuer.
Diese Regelung gilt für in- und ausländische Fonds.
Die nachfolgende Übersicht soll die Besteuerung von Investmentanteilen verdeutlichen.
| Abgeltungssteuer | nicht steuerbar | |
| nach dem 31.12.2008 ausgeschüttete Zinsen und thesaurierte Zinsen |
X | |
| nach dem 31.12.2008 ausgeschüttete Dividenden und thesaurierte Dividenden |
X | |
| ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die nach dem 31.12.2008 angeschafft wurden |
X | |
| thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren |
X | |
| ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden |
X | |
| Gewinn aus der Veräußerung von nach dem 31.12.2008 erworbenen Investmentanteilen |
X | |
| Gewinn aus der Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Investmentanteilen außerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist |
X |
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Regeln für Zertifikate
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