Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ab 2009 - Finanzinnovationen
Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009
Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Wie wird die Abgeltungssteuer gezahlt
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Finanzinnovationen, wie Aktienanleihen, Zerobonds oder Zertifikate, die beispielsweise mit einer Ertrags- oder Kapitalgarantie ausgestattet sind (also keine Vollrisikozertifikate),
wurden bereits vor der Steuerneuregelung beim Verkauf unabhängig von der Haltedauer mit der Zinsabschlagsteuer (30 %) belastet.
Seit dem 01.01.2009 fällt beim Verkauf solcher Wertpapiere anstatt der Zinsabschlagsteuer die Abgeltungssteuer (25 %) auf den Veräußerungsgewinn an.
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten
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