Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ab 2009 - welche Einkünfte sind betroffen
Detailbestimmungen zur Abgeltungssteuer ab 01. Januar 2009
Für wen gilt die neue Abgeltungssteuer
Wie hoch ist der neue Steuersatz
Wie wird die Kirchensteuer auf private Kapitalerträge erhoben
Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungssteuer
Laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden, sowie Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Kursgewinne).
Zu den laufenden Einnahmen zählen beispielsweise Zinsen aus Fest- oder Termingeldanlagen, Sparverträgen, verzinslichen Wertpapieren, Zertifikaten oder Anleihen, Erträge aus Investmentfonds oder Dividenden aus Aktien.
Zu den Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen zählen insbesondere realisierte Kursgewinne.
Gibt es den Sparerfreibetrag weiterhin
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für Kursgewinne
Was passiert mit Freistellungsaufträgen
Wird es die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weiter geben
Kann man Werbungskosten anrechnen lassen
Wird es noch die Spekulationsfrist für Wertpapierveräußerungen geben
Regeln für Aktien und Dividenden
Regeln für Finanzinnovationen
Regeln für Immobilienfonds
Regeln für Investmentfonds
Regeln für Veräußerungsgewinne
Regeln für Verlustverrechnung
Regeln für Zertifikate
Vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten
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