Vermögenswirksame Leistungen

Staatliche Förderung und Arbeitgeberleistungen nutzen

Arbeitnehmer sollten die vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf keinen Fall verschenken.
In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die für solche Verträge vorgesehene monatliche Zahlung von bis zu 40 Euro (480 Euro pro Jahr) entweder ganz oder zumindest teilweise.
Selbst wenn der Chef nichts dazugibt, ist ein VL-Vertrag in vielen Fällen durch die zusätzliche staatliche Förderung eine äußerst lukrative Geldanlage.

In den Genuß der staatlichen Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage kommen alle Arbeitnehmer, die in einen Bausparvertrag oder in einen VL-Investmentfonds-Sparvertrag einzahlen und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bei Ledigen liegt diese Grenze bei 17.900 Euro und bei Verheirateten bei 35.800 Euro im Jahr, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einbezahlt werden.
Bei Einzahlung in einen VL-Aktienfonds-Sparvertrag liegt die Einkommensgrenze sogar etwas höher bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete.

VL-Bausparer erhalten für vom Arbeitgeber geleistete Einzahlungen bis zu 470 Euro
eine Sparzulage von 9 %, also bis zu 42 Euro pro Jahr.

Eigene Sparleistungen in einen Bausparvertrag können darüber hinaus bis zu einer Einzahlung von 512 Euro (Verheiratete 1.024 Euro) mit 8,8 % Wohnungsbauprämie pro Jahr gefördert werden.
Für diese Förderung liegt die Einkommensgrenze sogar bei 25.600 (verh. 51.200) Euro.

Einzahlungen in einen Investmentfonds-Sparplan werden bis zu 400 Euro mit 20 % gefördert, also bis zu 80 Euro pro Jahr.

Beide Anlageformen können selbstverständlich auch kombiniert werden.

Über diese staaatliche Förderung hinaus sollte man sich auf jeden Fall auch mit der
Riester-Rente befassen.
Ein Riester-Vertrag bietet für alle Anspruchsberechtigten eine höchstmögliche Förderung durch attraktive Zulagen und zusätzliche Steuervorteile.
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